Zurück zum Archiv, Zurück zum Objekt des Monats, Zurück zur Startseite

Wie aus der verbotenen My Friend Cayla die Sprechpuppe 3.0 wird

Seit Februar 2017 ist laut Bundesnetzagentur (BNA) das Bluetoothgerät und Smart Toy die Puppe "My Friend Cayla" nach §90 Telekommunikationsgesetz (TKG) eine verbotene Sendeanlage, ein Spionagegerät. Damit ist der Handel und der Besitz eine strafbare Handlung. Nun sieht dieser Paragraph die Unbrauchbarmachung bzw. die Zerstörung dieses Bluetooth Lautsprecher - Mikrofon Gerätes vor. Soweit der staatlichbehördliche Teil. Nun sollen die Eltern den Mädchen die Puppe wegnehmen und nachweislich der Zerstörung ersatzlos zuführen so will es das Gesetz. Kindern das Spielzeug nehmen ist in meinen Augen das Letzte! Es gäbe da eine "Lösung" welche beiden Seiten gerecht werden könnte, dem Gesetz und den Eltern welche das Verbot der BNA und das Gesetzt durchsetzen müssen, dabei auch an ihre Kinder denken. Vor dem Verbot von "My Friend Cayla" durch die BNA hatte ich einige "My Friend Cayla" in meiner Werkstatt zur Reparatur wegen technischer und anderer Defekte. Hauptteil der Probleme waren schlechte, kalte Lötstellen, wo durch Kabel abgefallen waren. Oder der Komplettausfall der elektronischen Komponente. Ist solch eine elektronische Komponente defekt ist diese nur noch Elektronikschrott. Des weiteren hatten die Puppen die typischen "Wehwehchen", um diese zu beheben bedarf es eines Restaurators oder Puppendoktors. Wie Arme oder Beine welche sich gelöst hatten, einfach abgerissen waren, weil der verwendete Kunststoff den normalen Beanspruchungen eine Spielbetriebes nicht stand hielt. Eigentlich sind Reparaturen heute nicht vorgesehen oder erwünscht - man soll wegschmeißen und neu kaufen. Während der Garantie ist dies recht einfach, defekte Spielzeuge werden ausgetauscht. Dennoch habe ich helfen können, wenn recht unkonventionell. Nach den Reparaturen, blieben einige Puppenteile zurück. Wegschmeißen nein, so kamen die noch verwendbaren oder reparablen Puppenteile zu den Ersatzteilen. Die defekten Elektronikkomponenten kamen zum Elektronikschrott und wurden mit diesem dem Recycling zugeführt. Dann kam mir die Idee, man könnte doch solch eine "smarte" Puppe bauen und bei der Museumsarbeit, Ausstellungseröffnungen oder Vorträge einsetzen. Quasi eine "Sprechpuppe 3.0" schaffen. So begann ich mit der Arbeit in deren Ergebnis unsere Sprechpuppe Elsa entstand.

Auf den Fotos kann man die einzelnen Arbeitschritte sehen. Ich entfernte erst einmal alles noch vorhandene wie Drähte, Lautsprecher Schalter. Da es eine Sprechpuppe werden soll brauch ich den Platz für eine neue Elektronik. So wurde der Batteriekasten herausgeschnitten, zwar so, dass die Batteriekastenklappe erhalten bleibt so dass man eine einfache Spielpuppe erhält. Auch ist ein Rückbau zu "Cayla" nicht mehr möglich. So ist Platz für einen offline MP3 Player für Kabelverbindung und oder Mikro SD-Karte. Man kann auch einen der "Eva" oder "Paula" Bluetooth MP3 Player verwenden. Vorausgesetzt diese passen in den Puppenkörper. Dann ist es keine singende und sprechende Spielpuppe mehr, sondern ein museales oder erwachsenen Sammlerobjekt. Da zu unserer Elsa, das rosa "Herzchenamulett" nicht so richtig passte habe ich dieses entfernt und gegen einen edlen Schneestern mit gläsernen Juwelen und silbernem Kettchen ersetzt.

Ich könnte mir vorstellen, dass eine kleine Puppenmutti solch ein Puppenkind lieb gewinnen könnte.

Ganz wichtig nicht vergessen § 90 TKG, die entfernte verbotene Bluetooth Elektronik mit Mikrofon mit Nachweiß entsorgen, diesen an die BNA senden oder noch einfacher die Baugruppe in einen Umschlag und per Einschreiben mit Rückschein an die BNA senden.